Teilrevision des Fernmeldegesetzes FMG im Bereich Mobilfunk

Information zur Umsetzung der Motion 20.3237. Der Bundesrat hat eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes FMG in die Vernehmlassung gegeben. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Unterhalt und die Modernisierung von Mobilfunkanlagen zu klären und zu vereinfachen. Hintergrund sind Gerichtsurteile, welche bisherige vereinfachte Verfahren für kleinere Anpassungen an Mobilfunkanlagen nicht mehr zulassen.

Ausgangslage
Mobilfunkanlagen müssen regelmässig technisch angepasst und erneuert werden. Heute erfordern auch geringfügige Änderungen oft ein vollständiges Baubewilligungsverfahren. Diese Verfahren sind zeitaufwendig und binden erhebliche Ressourcen bei Gemeinden, Kantonen und Gerichten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an stabile und leistungsfähige Mobilfunknetze kontinuierlich.

Kernpunkte der Teilrevision
Die vorgeschlagene Revision sieht vor, die Zuständigkeiten klarer zu trennen. Die bauliche Bewilligung von Mobilfunkanlagen bleibt bei den Gemeinden. Die Beurteilung und Genehmigung der technischen Sendeparameter, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes und der nichtionisierenden Strahlung, soll künftig durch die kantonalen Fachstellen erfolgen. Für technische Anpassungen ohne relevante bauliche Änderungen sollen keine erneuten kommunalen Baubewilligungsverfahren mehr nötig sein.

Auswirkungen für Gemeinden
Für Gemeinden bedeutet die Revision eine Entlastung im Bewilligungsverfahren. Der administrative Aufwand kann reduziert werden, da technische Detailprüfungen nicht mehr im Rahmen der kommunalen Baubewilligung erfolgen. Gleichzeitig bleiben die Gemeinden weiterhin für die raumplanerischen und baurechtlichen Aspekte zuständig. Die Mitwirkungs- und Rechtsmittelmöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung bleiben weiterhin gewährleistet.

Transparenz und Gesundheitsschutz
Die Vorlage sieht vor, die Transparenz über den Betrieb von Mobilfunkanlagen zu erhöhen. Messungen, Dokumentationen und Qualitätssicherungssysteme der Betreiber bleiben bestehen. Die geltenden Grenzwerte und das Vorsorgeprinzip werden durch die Revision nicht verändert.

Weiteres Vorgehen
Die Teilrevision befindet sich in der Vernehmlassung. Kantone, Gemeinden, Verbände und weitere interessierte Kreise können Stellung nehmen. Nach Auswertung der Vernehmlassung entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen und eine allfällige Botschaft an das Parlament. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Bereich Mobilfunk wurde am 12. Dezember 2025 eröffnet. Stellungnahmen können bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.

Die Vernehmlassungsunterlagen: Vernehmlassungen, Anhörungen und Konsultationen
 

personAlex Sollberger

eventMontag, 12. Januar 2026