Leitfaden für Gemeinden – bezüglich Baugesuch betreffend Mobilfunkantennen
Die Mobilfunkbetreiber bauen derzeit ihre Infrastruktur mit neuen Antennenstandorten aus und haben teils auch schon bestehende Standorte mit 5G aufgerüstet. In Abweichung zum Baubewilligungsverfahren können sich die Betreiber bei Einhaltung bestimmter Kriterien (Antennentausch, Umverteilung von Sendeleistung, etc.) Änderungen an einer bestehenden Anlage vereinfacht bewilligen lassen.