Information zu Schreiben «Activist NGO»
Zahlreiche Gemeinden haben in den letzten Wochen ein Schreiben der im Kanton Zürich domizilierten «Activist NGO» erhalten. Darin wird Gemeinden, die eine Bewilligung für 5G-Mobilfunkantennen erteilt haben, pauschal mit einer Haftungsklage gedroht. Auf verschiedentlich geäusserten Wunsch hin gibt der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hiermit eine Einschätzung ab.
Jenen Gemeinden, die auf das Schreiben der «Activist NGO» reagieren möchten, wird empfohlen, auf die Zustellung der angeforderten Dokumente sowie auf die Beantwortung des dem Schreiben beigelegten Fragebogens zu verzichten. Einer allfälligen Antwort kann abschliessend ein Zusatz beigefügt werden, wonach die Angelegenheit aus Sicht der Gemeinde mit vorliegendem Antwortschreiben erledigt ist.
Inhaltlich kann eine allfällige Antwort auf die drei folgenden Bereiche Bezug nehmen:
- Gesundheitsschutz: Unabhängig vom angewandten Bewilligungsverfahren (d.h. auch bei Anpassungen im Melde- und Bagatellverfahren) werden in der Schweiz die in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgeschriebenen Grenzwerte jederzeit eingehalten. Wie zudem der jüngste Bericht des Bundesamts für Umwelt bestätigt, ist die Schweizer Bevölkerung einer sehr geringen Strahlung ausgesetzt. Diese liegt deutlich unter dem gültigen Immissions- und Anlagegrenzwert.
- Haftungsregelung: Wie das Bundesgericht bereits 2013 festgestellt hat, kann die Erteilung der Baubewilligung für Mobilfunkanlagen nicht vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden. Massgebend für den Gesundheitsschutz sind die schweizweit geltenden Grenzwerte. Da diese eingehalten werden, liegt kein Verschulden vor.
- Bundesgerichtsurteil: Im April 2024 hat das Bundesgericht festgehalten, dass die erstmalige Anwendung eines Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen ein ordentliches Baubewilligungsverfahren erfordert. Anlagen, bei denen der Korrekturfaktor ohne ordentliches Bewilligungsverfahren eingeführt wurde, müssen ordentlich nachbewilligt werden. Dieses Vorgehen ist indes rein formell-rechtlicher Natur.
Dezember 2024, Schweizerischer Gemeindeverband